IT-Sicherheitsrechtstag 2020
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Berlin, 24.09.2020
Der Ressortentwurf 2020 zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wirft eine Reihe von Fragen politischer, rechtlicher und technischer Art auf, die nach Kommentierung rufen. Der Rechtsmaterie entsprechend muss die Analyse interdisziplinär, das heißt aus rechtlichem, politischem und technischem Blickwinkel erfolgen. Dieser Interdisziplinarität ist der TeleTrusT-IT-Sicherheitsrechtstag verpflichtet. Die Veranstaltung ist praxisnah angelegt, um jedem Interessenten die Möglichkeit der rechtskonformen Umsetzung kennenzulernen und dabei wertvolle Kontakte zu knüpfen. Daher richtet sich die Veranstaltung an Interessierte aus Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Behörden jeder Größe.
![]() | Andreas Könen Abteilungsleiter CI im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat "IT-Sicherheit 2.0 - Was kann und muss ein Gesetz leisten?" | ![]() | RA Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Stellv. TeleTrusT-Vorsitzender Leiter TeleTrusT-AG "Recht" "Umsetzung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes im Unternehmen" | ![]() | Ann Cathrin Riedel Vorsitzende LOAD e.V. Podiumsdiskussion |
![]() | Martin Schallbruch Stellv. Direktor des Digital Society Institute (DSI) "Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Kontext zur Entwicklung des IT-Sicherheitsrechts" | ![]() | Dr. Dennis-Kenji Kipker Universität Bremen "Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 vor dem Hintergrund der aktuellen chinesischen Cyber Policy" | ![]() | Tomasz Lawicki m3 management consulting, Leiter TeleTrusT-AK "Stand der Technik" Podiumsdiskussion |
Programm und Anmeldung: www.teletrust.de/veranstaltungen/it-sicherheitsgesetz-und-dsgvo/it-sicherheitsrechtstag-2020/
Datenschutzerklärung: https://www.teletrust.de/ueber-teletrust/datenschutzerklaerung/
Impressum: https://www.teletrust.de/metanavigation/impressum/